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Presseaussendung

PEDITION AN BUNDESPRÄSIDENT,
BUND UND LÄNDER

Die Träger und die Eigentümer der Ordensspitäler fordern gesetzliche Regelung zur Gleichstellung gegenüber Landes- und Gemeindespitälern – „Gleiche Verantwortung, gleiche Leistung – aber auch gleiche Bezahlung!“ – Konkreter Formulierungsvorschlag für Gesetzesänderung unterbreitet

Die Spitalserhalter der österreichischen Ordensspitälern und der Kranken­häuser der evangelischen Diakonie haben eine „Petition für Gerechtigkeit in der Spitalsfinanzierung“ unterzeichnet. Dieses Dokument wurde sowohl an den Herrn Bundespräsidenten als auch an Mandatare des Parlaments, die Spitzen der im Parlament vertretenen Parteien, die Bundesregierung und die Vertreter der Länder gerichtet.

Ziel der Initiative ist eine finanzielle Gleichbehandlung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern. Diese erhalten nämlich von der öffentlichen Hand eine Voll-Abdeckung ihrer Kosten, die Ordensspitäler müssen in einigen Bundesländern einen Teil ihrer Leistungen selbst bezahlen. Und dies, obwohl die gemeinnützigen Ordensspitäler mit rund 20 Prozent der gesamten Spitalsbetten ebenso einen öffentlichen Versor­gungs­auftrag erfüllen und den gleichen Qualitätskriterien unterliegen.

„Im Interesse der Sicherstellung der Existenz der konfessionellen Kranken­anstalten Österreichs und der Versorgung der Bevölkerung soll dem Aspekt der Finanzierung der gemeinnützigen privaten Kranken­anstalten be­sonderes Augenmerk gewidmet werden, widrigenfalls ihre Fortführung nicht gesichert ist“, heißt es in der Petition.

Auch an die Adresse der Verantwortlichen in den laufenden Finanz­ausgleichsverhandlungen wird ausgeführt: „Es ist sicherzustellen, dass im Bereich des österreichischen Gesundheitswesens die Trägervielfalt aufrecht erhalten wird. Daher soll die kostendeckende Finanzierung der konfessio­nellen Krankenanstalten gewährleistet werden, nach Möglichkeit bereits im Rahmen der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung“.

Auf Grund der geltenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in Fragen des Gesundheitswesens wird zur Umsetzung dieser Forderungen vorgeschlagen:

In der so genannten 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern soll der Grundsatz festgelegt werden, dass gemeinnützige private Krankenanstalten kostendeckend zu finanzieren sind. Dabei sollten sich die Länder verpflichten, entsprechende gesetzliche Regelungen in den Landes-Krankenanstaltengesetzen festzulegen.

In der Petition der Ordensspitäler wurden konkrete Formulierungsvor­schläge für  entsprechende Gesetzesänderungen unterbreitet.

Konkrete Maßnahmen:

1. Festlegung des Grundsatzes, dass diese Spitäler kostendeckend zu finanzieren sind, in der so genannten „§ 15a-Vereinbarung“ zwischen Bund und Ländern.

2. Eine ähnliche Regelung zur Gleichbehandlung durch die Bundesländer soll durch eine Gesetzesänderung in § 34 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes getroffen werden.

„Hier wird derzeit noch mit unterschiedlichem Maß gemessen“, stellt Pater Leonhard Gregotsch, Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Ordensspitäler Österreichs, fest und appelliert an die Politik, die Arbeit der gemein­nützigen Ordensspitäler in gleicher Weise zu unterstützen wie die der Landes- und der Gemeindespitäler.