Pageareas:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Das Bild zeigt das Logo der Oberösterreichischen Ordensspitäler GmbH.
Mainmenu:
  • Home
  • Ordensspitäler
  • Ausbildung/ Kollektivverträge
  • Geschäftsstelle
  • Patienteninfos

Hauptmenü ein-/ausblenden
  • Home
  • Ordensspitäler
  • Ausbildung/ Kollektivverträge
  • Geschäftsstelle
  • Patienteninfos
Content:

Patienteninfos

HINWEISE FÜR DEN KRANKENHAUSAUFENTHALT PATIENTENSERVICE - IHRE RECHTE ALS PATIENT

Patienteninfos

 

HINWEISE FÜR DEN KRANKENHAUSAUFENTHALT

PATIENTENSERVICE - IHRE RECHTE ALS PATIENT

Wichtige Hinweise für den Krankenhausaufenthalt

 

 

Das sollten Sie mitbringen

Befunde

  • Wenn vorhanden: Blutgruppenausweis

  • Unverträglichkeits- bzw. Allergiepass

  • Wenn vorhanden: Patientenaufnahmebogen
  • Zusatzversicherung mit Polizzennummer, wenn Sie Sonderklassepatient sind
  • Sozialversicherungsnummer
  • Adressen/Telefonnummern von: zu verständigende Angehörige bzw. des Sachwalters, Hausarzt, Facharzt


Angaben über:

  • Kinderkrankheiten
  • frühere Krankheiten
  • Operationen
  • Erbkrankheiten
  • Medikamente, die Sie dauernd einnehmen (ev. leere Packungen)
  • Bei Frauen: Schwangerschaften und Geburten


Für Ihren persönlichen Bedarf:

  • Hygieneartikel (Zahnputzzeug, Waschzeug, Rasierzeug, Taschentücher)
  • Hausschuhe
  • Nachthemden/Pyjamas
  • Morgenmantel
  • Trainingsanzug
  • Unterwäsche
  • Strümpfe
  • Wenn notwendig: Brillen

Das sollten Sie vorher erledigen

  • Mitteilung, dass Sie bestimmte Zahlungsfristen wegen Spitalsaufenthalt nicht einhalten können z.B.: bei der Post: Radio-, Fernseh-, Telefonrechnung

  • Information von Angehörigen und Dienstgeber über den Spitalsaufenthalt (ev. mit Adresse und Zimmernummer für Postzustellung)
  • Versorgung von Haustieren, Pflanzen, usw. durch Vertrauenspersonen
  • Information/Abstimmung mit Privatversicherung, falls Sie eine Zusatzversicherung haben
  • Ev. Nachsendeauftrag bei der Post (bei längerem Aufenthalt)

Im Krankenhaus bekommen Sie folgende Informationen

  • Religiöse Angebote, Gottesdienste, Möglichkeiten der Seelsorge

  • Möglichkeiten der Information über Ihre persönlichen medizinischen Angelegenheiten

  • Selbsthilfegruppen
  • Patientenanwalt
  • Sozialberatung
  • Serviceeinrichtungen im Krankenhaus, wie Bücherei, Zeitungen, Kantine, Aufenthaltsräume, Radio- und Fernsehmöglichkeiten, usw.
  • Möglichkeiten für Friseur und andere Dienstleistungen
  • Möglichkeit für Wünsche, Anregungen und Beschwerden
  • Abfassung eines Testaments

Wenn Sie ein Kind mit ins Krankenhaus bringen

  • Mutter-Kind-Pass

  • Impfpass
  • Unterlagen über bisherige Spitalsaufenthalte
  • Labor- und Röntgenbefunde
  • Arzt-Überweisung
  • Bei Zusatzversicherung: Versicherungspolizze
  • Lieblingsspielzeug, Bücher
  • Persönliches und Hygieneartikel

Im Krankenhaus zu beachten

  • Regelung über Rauchen - Rauchverbot, Alkoholverbot

  • Regelung über Handybenutzung
  • Regelung über die Verwahrung von Wertgegenständen
Das Bild zeigt eine Ordensschwester

"Wir wünschen unseren Patientinnen und Patienten von Herzen einen guten Aufenthalt und eine rasche Genesung.
Ihnen, den Angehörigen, Besuchern und Gästen und auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gottes Segen, Gesundheit und Kraft!"

Ihre Oö. Ordensspitäler

"Wir wünschen unseren Patientinnen und Patienten von Herzen einen guten Aufenthalt und eine rasche Genesung.
Ihnen, den Angehörigen, Besuchern und Gästen und auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gottes Segen, Gesundheit und Kraft!"

-Ihre Oö. Ordensspitäler

Patientenservice - Ihre Rechte als Patient

Die Oö. Ordensspitäler bieten Ihnen die bestmögliche Versorgung in medizinischer und pflegerischer Hinsicht. Als Rechtsträger von Krankenanstalten haben wir auch sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Patient in der Krankenanstalt beachtet werden. Daher möchten wir Sie über Ihre Patientenrechte und mögliche Ansprechpartner informieren.

(Zur leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf die Formulierung "Patientin und Patient", diese Infos gelten in gleicher Weise für Personen weiblichen und männlichen Geschlechtes.)

 

 

Welche Rechte habe ich als Patient?

 

Als allgemeine Krankenanstalt obliegt uns die Betreuung von Personen ohne Unterschied des Geschlechtes, des Alters oder der Art der ärztlichen Betreuung.

 

Recht auf Behandlung und Pflege

  • Diagnostik, Behandlung und Pflege nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft, sowie bestmögliche Schmerztherapie
  • Erbringung fachärztlicher Leistungen
  • Versorgung mit Arzneimitteln
  • Wenn nötig, oder auf Wunsch Überstellung in eine andere geeignete Krankenanstalt

Recht auf Achtung der Würde und Integrität

  • Ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt. Bei nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes auch außerhalb der Besuchszeiten.
  • Auf Wunsch seelsorgerische Betreuung und psychologische Unterstützung.
  • Ausreichende Wahrung der Intim- und Privatsphäre durch räumliche und organisatorische Maßnahmen (auch in Mehrbettzimmern)
  • Recht in Würde zu sterben und in dieser Zeit Kontakt mit Vertrauenspersonen halten zu können.
  • Soweit als möglich, Beachtung des allgemein üblichen Lebensrhythmus der Patienten
  • Beachtung der besonderen Bedürfnisse behinderter Personen bei deren stationärer Behandlung
  • Geheimhaltung gesundheitsbezogener Daten und sonstiger wichtiger Umstände den Patienten betreffend

Recht auf Selbstbestimmung

  • Besondere Heilbehandlungen, einschließlich operativer Eingriffe, dürfen nur mit Zustimmung des Patienten (oder eines Vertreters) durchgeführt werden.
    • Ausnahme: Die Behandlung ist so dringend notwendig, dass der mit der Einholung der Zustimmung verbundene Aufschub das Leben oder die Gesundheit des Patienten gefährden würde.
  • Für den Fall, dass der Patient seine Handlungsfähigkeit verliert, kann er schon im Vorfeld bestimmen, dass bestimmte Behandlungsmethoden unterbleiben sollen.
  • Die Heranziehung des Patienten für Unterrichts- und Forschungszwecke ist nur soweit möglich, als es dem Gesundheitszustand nicht abträglich ist und der Patient zustimmt.

Recht auf Information

  • Aufklärung und Information über die Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken (Sicherstellung, dass die dafür erforderliche Zeit zur Verfügung steht).
  • Auf Wunsch, medizinische Information des Patienten oder einer von ihm genannten Vertrauensperson. Diese Information hat in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art durch einen Arzt zu erfolgen.
  • Informationen über die Rechte des Patienten.
  • Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte und in die Dokumentationen, die im Krankenhaus erstellt wurden. (Es besteht auch das Recht auf die Ausfolgung von Kopien gegen Kostenersatz).
  •  Auf Wunsch des Patienten können allgemeine medizinische Anliegen mit einem Arzt besprochen werden.

Recht auf Dokumentation

Dokumentiert werden müssen:

  • alle medizinischen Maßnahmen, Medikation sowie pflegerische, psychologische und psychotherapeutische Betreuung
  • Aufklärung des Patienten
  • Zustimmung des Patienten zur Behandlung oder die Ablehnung einer Behandlung
  • Wichtige Willensäußerungen des Patienten

Rechte von Kindern im Krankenhaus

  • Möglichst kindgerechte Ausstattung bei der stationären Versorgung von Kindern
  • Die Aufnahme von Begleitpersonen ist möglich, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind und dies im Rahmen der Behandlung nötig ist. Säuglinge und deren Mütter werden immer gemeinsam aufgenommen.
  • Soweit es organisatorisch möglich ist, werden Kinder unter 14 Jahren getrennt von Erwachsenen untergebracht.
  • Unterricht bei längerem stationären Aufenthalt für schulpflichtige Kinder (§ 25 SchoG)

 

 

Habe ich auch "Pflichten" als Patient?

 

Ganz gesund kann nur werden, wer auch selbst etwas dazu tut. Wirken Sie an den Heilungsbemühungen des Arztes mit und befolgen Sie seine Anweisungen und Ratschläge. Nur richtige und vollständige Information über Ihre Beschwerden, etwaige Vorerkrankungen, Allergien und Bedürfnisse erlaubt dem Arzt eine entsprechend angepasste Behandlung.

 

Wer sind meine Ansprechpartner für Auskünfte und bei Beschwerden?

 

  • Informations- und Beschwerdestelle in der Krankenanstalt
    Wenden Sie sich in erster Linie an die Informations- und Beschwerdestelle des jeweiligen Krankenhauses. Diese ist meist in der Verwaltungsdirektion der Krankenanstalt eingerichtet.
  • Patientenvertretung des Landes Oberösterreich (früher Patientenanwaltschaft)

  • Konsumenteninformation der Arbeiterkammer

  • Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle / OÖ. Ärztekammer
     

 


jump to top
Footermenu:
  • Home
  • Ordensspitäler
  • Ausbildung/ Kollektivverträge
  • Geschäftsstelle
  • Patienteninfos

  • Impressum
  • Datenschutz
Cookie-Einstellungen
jump to top